Ein Todesfall ist neben den seelischen Belastungen in der Regel für die Erben auch mit einem kaum überschaubaren Verwaltungsaufwand verbunden, für deren Bewältigung vielen in dieser schwierigen Situation die notwendige Kraft fehlt. Neben der Auseinandersetzung mit Banken, dem Finanzamt und Gläubigern, müssen die Erben auch innerhalb der gesetzlichen Ausschlagungsfrist von nur sechs Wochen nachdem sie Kenntnis von dem Tod und dem Berufungsgrunde erlangt haben, entscheiden, ob sie die Erbschaft annehmen oder ausschlagen. Aufgrund der Überforderung mit der Situation werden hierbei häufig schwerwiegende Fehler gemacht, die im Nachhinein nicht mehr korrigiert werden können. Hierzu gehört insbesondere, dass die Erbschaft vorschnell ausgeschlagen wird. Zahlreiche Ansprüche, die sich im Nachlass befunden haben, bleiben dabei oft unerkannt und werden erst später durch einen gerichtlich bestellten Nachlasspfleger entdeckt. Daneben besteht aber auch die Gefahr, dass man durch das eigene Verhalten die Erbschaft vorzeitig annimmt und sich somit die Möglichkeit einer Erbausschlagung nimmt. Auch wenn keine erbrechtlichen Streitigkeiten zu erwarten sind, ist die Inanspruchnahme einer rechtlichen Beratung in einem Erbfall daher stets eine sinnvolle Investition.
Wir beraten Sie umfassend über die rechtlichen Auswirkungen, die mit dem Tod einhergehen. Auf Wunsch übernehmen wir für Sie auch die gesamte Abwicklung des Nachlasses. Rechtsanwalt Dr. René Gülpen wird durch Nachlassgerichte regelmäßig zum Nachlasspfleger bestellt. Die Abwicklung von Nachlässen gehört hierbei zu seinen Hauptaufgaben. Aufgrund eines umfassenden Netzwerkes von Kooperationspartnern können wir Ihnen neben der rechtlichen Betreuung auch die Vermittlung von Räumungs- und Verwertungsunternehmen anbieten. Wir stellen dadurch sicher, dass Sie von sämtlichen Verwaltungsaufgaben entlastet werden und die Zeit finden, die Sie für sich selber benötigen.