Bei einem Nachlassinsolvenzverfahren handelt es sich um ein spezielles Insolvenzverfahren über das Sondervermögen „Nachlass“. Durch ein Nachlassinsolvenzverfahren haben die Erben die Möglichkeit, ihre Haftung für Verbindlichkeiten des Nachlasses auf das Nachlassvermögen zu beschränken. Des Weiteren wird durch das Nachlassinsolvenzverfahren sichergestellt, dass der vorhandene Nachlass zur gleichmäßigen Befriedigung aller Nachlassgläubiger eingesetzt wird. Zur Einleitung des Nachlassinsolvenzverfahrens ist die Stellung eines Insolvenzantrages erforderlich. Die Erben sind verpflichtet, einen solchen Antrag zu stellen, sobald sie von der Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit des Nachlasses Kenntnis erlangen oder hätten erlangen müssen. Die Verletzung dieser Obliegenheit kann zu einer Schadensersatzpflicht der Erben führen.
Wir beraten Sie als Erben in diesem Zusammenhang umfassend über die Möglichkeiten, Ihre Haftung durch die Stellung eines Insolvenzantrages zu beschränken. Daneben übernehmen wir für Sie die gesamte Korrespondenz mit dem Insolvenzgericht. Sollten Sie als Erbe im Rahmen eines Insolvenzverfahrens durch einen Insolvenzverwalter in Anspruch genommen werden, so übernehmen wir Ihre Verteidigung gegen unberechtigte Ansprüche und beraten Sie umfassend darüber, welche Verpflichtungen Sie als Erbe im Rahmen eines Insolvenzverfahrens haben. Sofern Sie Nachlassgläubiger sind, melden wir für Sie Ihre Forderungen zur Insolvenztabelle an und vertreten Ihre Interessen gegenüber dem Insolvenzverwalter beispielsweise im Rahmen von Gläubigerversammlungen. Dr. René Gülpen unterstützt bereits seit vielen Jahren die Insolvenzverwalter Heinrich C. Friedhoff, Arne Meyer und Kai Muscheid im Rahmen der Bearbeitung von Insolvenz- und Nachlassinsolvenzverfahren. Er ist daher mit deren Ablauf auch aus Verwaltersicht bestens vertraut, um Ihre Interessen auch in diesem Gebiet kompetent vertreten zu können.