Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
Das Pflichtteilsrecht gehört zu wichtigsten Rechtsgebieten im Bereich des Erbrechts. Immer dann, wenn ein Abkömmling, Ehegatte oder ggfs. auch die Eltern im Rahmen eines Testamentes nicht oder nur unzureichend durch den Erblasser bedacht worden sind oder der Nachlass bereits durch lebzeitige Übertragungen geschmälert wurde, stellt sich die Frage nach Pflichtteilsansprüchen. Damit solche Ansprüche geprüft und geltend gemacht werden können, muss den Pflichtteilsberechtigten zunächst Gelegenheit gegeben werden, sich einen vollständigen Überblick über die Zusammensetzung des Nachlasses und die Wertigkeiten zu verschaffen. Hierzu stehen den Pflichtteilsberechtigten eine ganze Reihe von Auskunfts- und Wertermittlungsansprüchen zur Verfügung. Auch lebzeitige Vermögensverlagerungen sowie besondere Leistungen eines Abkömmlings, z.B. Pflege, können dabei von erheblicher Bedeutung sein.
Wir vertreten in diesem Zusammenhang regelmäßig Pflichtteilsberechtigte bei der konsequenten Durchsetzung ihrer Ansprüche. In diesem Zusammenhang machen wir für die Pflichtteilsberechtigten die ihnen zustehenden Ansprüche auf Auskunft, Wertermittlung und Zahlung sowie ggfs. auf Abgabe einer eidesstattliche Versicherung geltend und errechnen unter Berücksichtigung der ständigen Rechtsprechung die tatsächliche Höhe der Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche. Nur wenige Erbrechtsexperten kennen sich in diesem umfassenden Teilbereich des Erbrechts derart aus, dass sie in der Lage sind, beurteilen zu können, wie der Pflichtteil auch unter Berücksichtigung von Anrechnungs- und Ausgleichbestimmungen zutreffend berechnet wird. Häufig werden jedoch auch schon durch die übereilte Annahme von Erbschaften oder Vermächtnisse schwerwiegende Fehler gemacht, die letztendlich dazu führen, dass der Erbe weniger als sein Pflichtteil erhält. Sollten Sie als Erbe oder Beschenkter von Pflichtteilsberechtigten in Anspruch genommen werden, so stellen wir sicher, dass Sie nicht zu viel zahlen. Ist Ihnen bereits zu Lebzeiten daran gelegen, dass in Ihrem Erbfall Pflichtteilsansprüche möglichst nicht entstehen, so beraten wir Sie im Rahmen einer umfassenden Nachlassplanung auch über die Ihnen hier zur Verfügung stehenden Gestaltungsmöglichkeiten, wie beispielsweise lebzeitige Vermögenübertragungen, Pflichtteilsverzichtsverträge oder Pflichtteilsstrafklauseln.
Aufgrund unserer jahrelangen Spezialisierung im Bereich des Erbrechts, hat Rechtsanwalt Dr. René Gülpen als Fachanwalt für Erbrecht auch im Bereich des Pflichtteilsrechts bereits hunderte Mandate bundesweit erfolgreich bearbeitet. Er ist vor diesem Hintergrund auch in diesem komplexen Teilbereich des Erbrechts ihr kompetenter Ansprechpartner und Pflichtteilsexperte in Aachen.