Rechtsanwalt Dr. René Gülpen ist durch die Rechtsanwaltskammer Köln im Jahr 2011 gestattet worden, die Bezeichnung "Fachanwalt für Erbrecht " zu führen. Voraussetzung hierfür ist u.a. der Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen im Bereich des Erbrechts. Rechtsanwalt Dr. Gülpen ist bereits seit Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit auf die Bearbeitung erbrechtlicher Mandate spezialisiert und konnte in dieser Zeit bereits hunderte Mandanten erfolgreich bei erbrechtlichen Fragestellungen anwaltlich beraten und vertreten. Durch den erfolgreichen Abschluss eines 120 Stunden umfassenden Fachanwaltslehrganges der Deutschen Anwaltsakademie (DAA) sowie stetiger Fortbildungen im Bereich des Erbrechts erfüllt Rechtsanwalt Dr. Gülpen die Voraussetzungen für die Führung der Fachanwaltsbezeichnung. Er ist damit einer von nur wenigen Fachanwälten für Erbrecht in Aachen. Aufgrund des Umfanges seiner Spezialierung ist er "Ihr Fachanwalt für Erbrecht in Aachen", wobei durch ihn selbstverständlich deutschlandweit erbrechtliche Mandate bearbeitet werden.