Rechtsanwalt Dr. René Gülpen ist Schiedsrichter der Deutschen Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e.V. (DSE). Er ist im Jahr 2010 nach erfolgreichem Abschluss eines mehrtägigen Schiedsrichterlehrganges sowie einer Abschlussprüfung aufgrund eines Beschlusses des Vorstandes der DSE in die Schiedsrichterliste der DSE aufgenommen worden. Die Schiedsgerichtsbarkeit bietet streitenden Parteien zahlreiche Vorteile gegenüber den staatlichen Gerichten. So zeichnet sich das Schiedsgerichtsverfahren sowohl durch eine hohe Sachkompetenz der Schiedsrichter, eine kürzere Verfahrensdauer, dem Ausschluss der Öffentlichkeit, einer großen Flexibilität und in der Regel auch geringeren Kosten aus. Bereits der Erblasser kann durch Aufnahme einer letztwilligen Schiedsklausel verhindern, das Erbschaftsstreitigkeiten vor den ordentlichen Gerichten ausgetragen werden. Aber auch die Parteien selber können durch eine Schiedsgerichtsvereinbarung ihren Rechtsstreit durch ein Schiedsgericht entscheiden lassen. Rechtsanwalt Dr. René Gülpen beantwortet gerne Ihre Fragen im Zusammenhang mit der Schiedsgerichtsbarkeit, vertritt Sie im Rahmen von Schiedsgerichtsverfahren und steht für streitende Parteien als Schiedsrichter im Bereich des Erbrechts zur Verfügung. Seit Juli 2011 leitet Rechtsanwalt Dr. René Gülpen die Geschäftsstelle des DSE im Bezirk Aachen.
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