Rechtsanwalt Dr. René Gülpen ist durch die Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V. (AGT) im Jahr 2010 als Testamentsvollstrecker zertifiziert worden. Das Zertifikat wird an Personen verliehen, die besondere theoretische und praktische Fähigkeiten auf dem Gebiet der Testamentsvollstreckung, die Unterhaltung einer entsprechenden Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sowie ständige Fortbildungen auf dem Gebiet der Testamentsvollstreckung nachweisen können. Rechtsanwalt Dr. René Gülpen steht Ihnen vor diesem Hintergrund auch in diesem Bereich der erbrechtlichen Beratung gerne als zuverlässiger Ansprechpartner zur Verfügung. Daneben übernimmt er auf Wunsch im Fall Ihres Todes das Amt des Testamentsvollstreckers und stellt somit sicher, dass Ihr Wille auch noch nach Ihrem Tod respektiert wird.